Dienstleistungen
Schülerbeförderung/Schülerfahrkosten
Wer trägt die Schülerfahrkosten?
Schülerfahrkosten werden vom Schulträger der jeweils besuchten Schule übernommen.
Der Schulträger hat die Kosten für die Beförderung zu tragen. Er entscheidet über Art und Umfang der Schülerbeförderung. Eine Pflicht zur Beförderung besteht nicht.
Wer bekommt überhaupt Schülerfahrkosten?
Die Kosten werden nur übernommen, wenn der Schulweg länger ist als:
- 2 km für Schüler der Grundschulen
- 3,5 km für Schüler Sekundarstufe I und Gymnasium Einführungsphase/Jahrgangsstufe 10
- 5 km für Schüler der Sekundarstufe II (im Gymnasium nur Q1 und Q2/Jahrgangsstufen 11 und 12 und in der Gesamtschule EF, Q1 und Q2/ Jahrgangsst. 11 – 13)
Schulweg ist der kürzeste Fußweg zwischen der Wohnung des Schülers und der nächstgelegenen Schule der jeweiligen Schulform.
In Ausnahmefällen können auch gesundheitliche Gründe oder die Beschaffenheit des Schulweges einen Anspruch begründen.
Wie erfüllt der Schulträger seine Pflicht zur Übernahme von Fahrkosten?
In der Regel erhalten die berechtigten Schülerinnen und Schüler Fahrkarten (Chillticket) für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).
Antragsverfahren?
Schülerfahrkosten zu einer Herforder Schule werden nur auf Antrag übernommen. Der Antrag ist einmalig bei Aufnahme an der Schule (Klasse 1 bzw. 5, Schulwechsel, Zuzug) zu stellen und sollte rechtzeitig vor Schuljahresbeginn im Schulbüro abgegeben werden. Antragsformulare sind dort erhältlich. Besteht ein Anspruch, werden die Chilltickets für ein Schuljahr (Bewilligungszeitraum) jeweils zu Beginn des Schuljahres in der Schule an die Schüler*innen im Schulbüro ausgegeben.
Änderungen?
Ändern sich die Anspruchsvoraussetzungen im Laufe eines Schuljahres (z. B. durch Umzug/Schulwechsel), sind bereits erhaltene Chilltickets unverzüglich an das Schulbüro zurückzugeben.
Fahrplanauskünfte?
- Mobilitätsberatung Herford
Büro in der
Rennstraße 44, 32051 Heford
Tel.: 05221 99 89 939
- Sechser-Hotline - Tel. (0 52 31) 977 681
Anspruchvoraussetzungen Schülerbeförderungskosten
Die Stadt Herford als Schulträger übernimmt aufgrund der Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) des Landes Nordrhein-Westfalen unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für den Transport von Schülern zu ihrer Schule.
Vordrucke (Stand Februar 2019)
- Antrag auf Schulwegtickets (PDF, 198 kB)
- Antrag Praktikumserstattung (PDF, 207 kB)
Übersetzte Merkblätter zur den Schülerbeförderungskosten
- Merkblatt Schülerfahrtkosten Englisch (DOCX, 37 kB)
- Merkblatt Schülerfahrtkosten_Arabisch (DOCX, 40 kB)
- Merkblatt Schülerfahrtkosten_Bulgarisch (DOCX, 33 kB)
- Merkblatt Schülerfahrtkosten_Französich (DOCX, 38 kB)
- Merkblatt Schülerfahrtkosten_Kroatisch (DOCX, 40 kB)
- Merkblatt Schülerfahrtkosten_Rumänisch (DOCX, 35 kB)
- Merkblatt Schülerfahrtkosten_Russisch (DOCX, 36 kB)
- Merkblatt Schülerfahrtkosten_Türkisch (DOCX, 35 kB)