Lärm
Die Auswirkungen von Lärm und Luftschadstoffen sind in vielen Städten – so auch in Herford – zu einem Umweltproblem geworden.
In den meisten deutschen Städten und Ballungsräumen sind heute die Lärmwerte so hoch, dass die Betroffenen über erhebliche Belästigungen klagen.
Einen Überblick über die Entwicklung von Belästigungen durch unterschiedliche Lärmquellen wie Straßenverkehr, Flugzeuge, Gewerbe, Baustellen oder Freizeitanlagen im Wohnumfeld liefert die seit 2002 kontinuierlich laufende Online-Lärmumfrage des Umweltbundesamtes. Informationen zur Lärmbelästigung finden Sie unter: www.umweltbundesamt.de.
Lärmaktionsplan 2023
Das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) überarbeitet seinen Lärmaktionsplan. Entsprechend der Umgebungslärmrichtlinie geht die Lärmaktionsplanung in der vierten Runde. Dazu startet das Eisenbahn-Bundesamt am 13. März 2023 die Öffentlichkeitsbeteiligung.
Die erste Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung beginnt am 13. März und endet am 24. April 2023. In diesen sechs Wochen können sich Teilnehmende zu ihrer persönlichen Belastungssituation, zum Beispiel zu Hause oder am Arbeitsplatz, äußern sowie ihre Einschätzung zu Lärmschutzmaßnahmen abgeben. Für die Beteiligung steht ein Fragebogen auf der Internetseite www.laermaktionsplanung-schiene.de zur Verfügung, den die Bürgerinnen und Bürger ausfüllen können. Eine Registrierung ist nicht notwendig.
Nach Abschluss und Auswertung der ersten Phase wird der Entwurf zum Lärmaktionsplan veröffentlicht. Im Anschluss erfolgt die zweite Phase der Öffentlichkeitsbeteiligung. Dann können Teilnehmende eine Rückmeldung zum Prozess der Lärmaktionsplanung sowie zur Öffentlichkeitsbeteiligung geben.
Auf der Internetseite:
www.laermaktionsplanung-schiene.de informiert das EBA ausführlich über die Lärmkartierung und Lärmaktionsplanung.
Weiteres Informationsmaterial zum Thema Lärm an Schienen gibt es unter http://www.laermaktionsplanung-schiene.de/medienbereich
weiterlesen
- Richtlinie 2002/49/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm,
- Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24. Juni 2005, - Vierunddreissigste Verordnung zur Durchführung des BundesImmisssionsschutzgesetzes - Verordnung über die Lärmkartierung - 34. und Esimmisonsschutzverordnung vom 6. März 2006.
Auf den gesetzlichen Grundlagen gilt ein verbindlicher Zeitplan mit zwei Schritten:
- 1. Erfassung und Bewertung des Umgebungslärms in Lärmkarten
- 2. Soweit die in den Lärmkarten dargestellten Belastungen nicht nur vereinzelt gewisse Grenzwerte überschreiten („Auslösewerte“ genannt), muss ein Lärmaktionsplan aufgestellt werden. Dies ist in Herford der Fall.
Lärm kann gesundheitsschädlich sein!
Wer über einen längeren Zeitraum tagsüber Lärm von mehr als 65 dB(A) und nachts von mehr als 55 dB(A) ausgesetzt ist, der hat ein erhöhtes Risiko, Bluthochdruck und infolgedessen eine Herz-Kreislauf-Erkrankung zu entwickeln. Gehörschäden stellen sich ab einer Dauerbeschallung von über 85 dB(A) ein.
Jede und Jeder kann einen Beitrag zur Lärmminderung leisten:
Wärme- und Schalldämmung schafft Wohnruhe -www.umweltamt.de und www.bau-web.de
Lärmarme Reifen reduzieren Rollgeräusche „Leiser Reifen“ mit dem Gütesiegel Blauer Engel www.umweltbundesamt.de und www.blauer-engel.de
Lärmarme Fahrweise mindert Geräusche www.neues-fahren.de und www.dvw-ev.de