Kindertageseinrichtungen ab 11.01.2021
OGS Regelungen ab dem 11.01.2021
Elternbeiträge im Offenen Ganztag
Aussetzen des Elternbeitrags und des Essensbetrags für den Januar 2021
die Hansestadt Herford wird aufgrund der aktuellen Corona-Lage den Elternbeitrag für den Offenen Ganztag und den Essensbetrag für Ihr Kind/Ihre Kinder im Januar 2021 nicht abbuchen.
Hinweise:
- Sie überweisen die Beträge selbst? Bitte ändern Sie Ihre Daueraufträge und überweisen Sie für den Januar 2021 kein Geld.
- Sollten weitere Monate betroffen sein, werden Sie erneut informiert.
- Bitte achten Sie auch auf Informationen, die wir Ihnen hier auf der Homepage zur Verfügung stellen
Kindertageseinrichtungen Regelungen ab dem 11.01.2021
- Es sind landesweit Gruppentrennungen umzusetzen, d.h. fest zugeordnete Räumlichkeiten, eine feste Zusammensetzung (immer dieselben Kinder) und in der Regel ein fester Personalstamm. Die verschiedenen Gruppen sollen keinen unmittelbaren Kontakt zueinander haben. Das gilt für den gesamten pädagogischen Alltag, die Bring- und Abholsituation, in der Randzeitenbe- treuung, für die Nutzung der Räume, bei den Schlafzeiten und Verpflegungs- situationen. Die maximale Größe der einzelnen Gruppen entspricht den je- weiligen maximalen Gruppengrößen nach der Anlage zu § 33 KiBiz. Ge- schwisterkinder sollen in der Regel in einer Gruppe betreut werden.
- (Teil-)Offene Konzepte dürfen nicht umgesetzt werden.
Um die oben beschriebene Gruppentrennung umsetzen zu können, wird landesweit der Betreuungsumfang in Kindertageseinrichtungen für jedes Kind um 10 Wochenstunden eingeschränkt.
Soweit die jeweiligen Personalressourcen dies zulassen und eine Überlastung der Gesamtsituation in der Einrichtung ausgeschlossen werden kann, sind auch höhere Betreuungsumfänge möglich.
Über die jeweilige Ausgestaltung entscheidet Ihre Einrichtung bzw. der Träger der Einrichtung.
Kindertagespflege Regelungen ab dem 11.01.2021
- In der Kindertagespflege erfolgt die Betreuung der Kinder grundsätzlich im zeitlichen Umfang der Betreuungsverträge.
In der Großtagespflege sollte nach Möglichkeit eine räumliche Trennung der Kindertagespflegepersonen mit den ihnen zugeordneten Kindern für die gesamte tägliche Betreuungszeit eingehalten werden.
Für beide Betreuungsformen gilt:
- die Einforderung von Arbeitergeberbescheinigungen als Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist unzulässig
- die Elternbeiträge für den Monat Januar 2021 werden ausgesetzt
Elternbeiträge Kindertageseinrichtung
Selbstzahler setzen ihren Dauerauftrag für Januar aus. Bei so genannten Abbuchern (Sepa-Lastschrift-Mandat) erfolgt im Januar keine Abbuchung des Elternbeitrages.
Elternbeiträge Kindertagespflege
Eine Verrechnung erfolgt im Monat Februar, d.h. dass der Dauerauftrag erst für den Monat Februar seitens der Eltern zu stoppen ist.
Hinsichtlich der Kosten für die Über-Mittags-Verpflegung in den städtischen Kitas erfolgt eine gesonderte Mitteilung. Sollte Ihr Kind eine nicht-städtische Einrichtung besuchen, wenden Sie sich bitte an den Freien Träger, dem Ihre Kindertageseinrichtung angehört.
Für Rückfragen stehen Ihnen die zuständigen Kolleginnen im Jugendamt gern zur Verfügung.
Kindertageseinrichtungen
Frau Christina Beyer
Frau Susanne Bolte-Iff
Frau Ella Karanow
Frau Marianne Peters
Für die Kindertagespflege