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„Sofortprogramm zur Stärkung unserer Innenstädte und Zentren“

Der Lebensraum Stadt befindet sich seit Jahren zunehmend im Wandel. Das Gesicht der Innenstädte verändert sich in immer kürzeren Zyklen. Ständiger Wechsel von Ladenlokalen und Leerstände sind dabei nur zwei der wenigen Beispiele, die das Bild einer Stadt prägen.

Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen hat Landesmittel in Höhe von 70 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um von Leerstand und Schließungen in Handel und Gastronomie betroffene Städte und Gemeinden unter dem Dach der Landesinitiative „Zukunft. Innenstadt. Nordrhein-Westfalen.“ unterstützen zu können. Städte und Gemeinden werden mit diesem bundesweit einmaligen Landesprogramm in die Lage versetzt, den Corona-bedingten Folgen in unseren Innenstädten und Zentren aktives Handeln entgegen zu setzen.

Das Sofortprogramm umfasst vier Handlungsfelder: 

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1. Die vorübergehende Anmietung leerstehender Ladenlokale durch die Kommune
2. Nachnutzungsperspektiven für Großimmobilien
3. Zwischenerwerb leerstehender Einzelhandelsgroßimmobilien
4. Etablierung eines Zentrenmanagements

Die Stadt Herford hatte sich in der zweiten Runde der Förderung „Zukunft. Innenstadt. Nordrhein-Westfalen.“ des Landes NRW beworben. Angestrebt sind hierbei die Umsetzung mehrerer Handlungsfelder im Immobilien- und Zentrenmanagement. Die Hansestadt hat den Zuschlag und somit eine Förderung in Höhe von 451.298 Euro erhalten. Dabei wurden alle beantragten Punkte der Förderung von der Bezirksregierung berücksichtigt.

Beantragt wurden die vorübergehende Anmietung leerstehender Ladenlokale, die Nachnutzungsperspektiven für Großimmobilien sowie die Etablierung eines Zentrenmanagements.

Fördergegenstand im ersten Punkt ist die Anmietung von leerstehenden Ladenlokalen und Räumen für Gastronomie und Verpflegung in Innenstädten und Zentren und deren Weitervermietung zu einer reduzierten Miete für einen Zeitraum von zwei Jahren. Im Einzelfall können noch belegte Ladenlokale mit gekündigtem Mietvertrag ohne absehbare Nachfolgenutzung einbezogen werden, um drohenden Leerstand zu vermeiden. Förderfähig sind die Ausgaben der Anmietung von leerstehenden Ladenlokalen bis zu einer förderfähigen Mietfläche von 300 m².

Ein weiteres förderfähiges Projekt sind Machbarkeitsstudien für die Entwicklung der Innenstadt sowie das Zentrenmanagement, welches die Netzwerkarbeit und Schulungen umfasst. Ziel muss es sein, nicht einzelne zu Gewinnern und andere zu Verlierern zu machen, sondern im Sinne einer attraktiven Gesamtsituation für alle einen Mehrwert zu erzielen und dies unter dem Dach des Zentrenmanagements zu bündeln.

Den Auftakt hat die Stadt Herford bereits mit dem „Immobilien Dialog“ gegeben. Die Veranstaltung fand am 08. Juli 2021 statt und hat Maklern und Immobilienbesitzern sowie weiteren Interessierten die Möglichkeit gegeben, sich über das Förderprogramm sowie die weiteren Perspektiven für Herford zu informieren.