Sehenswürdigkeiten
Stadt-Stift-Denkmal
Mit einem Vertrag von 1256 entstand in Herford eine reichsweit einmalige Rechtskonstruktion (Kondominat = Zusammenherrschaft): Die reichs- und papstunmittelbare Abtei begab sich unter den Schutz der Bürgerschaft, die dafür von ihr wesentliche Hoheitsrechte erhielt. Ergebnis war eine über Jahrhunderte funktionierende Zusammenherrschaft von Stift und Stadt, die beide keinem anderen weltlichen oder kirchlichen Herrn Untertan waren. Beide zusammen nahmen faktisch die Rechte einer Reichsstadt wahr.
Künstler: Wolfgang Knorr (*1945)
Stifter: Heinrich Wemhöner