Mutter des Grundgesetzes 1948 bis 1949
„Männer und Frauen sind gleichberechtigt.
Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender
Nachteile hin.” (Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland,
Artikel 3, Absatz 2)
Für diesen Artikel im Grundgesetz kämpfen die beiden SPD-Frauen Frieda Nadig und Elisabeth Selbert 1948/49 als Mitglieder des Parlamentarischen Rates.
Aber erst 1958 wird die Gleichberechtigung auch im Bürgerlichen Gesetzbuch festgeschrieben.
Und erst 1979 wird das väterliche Vorrecht in der Kindererziehung vollständig beseitigt.
Ihre Forderung nach Lohngleichheit der Geschlechter kann Frieda Nadig in den Beratungen zum Grundgesetz nicht durchsetzen.
Ebenso scheitert sie mit dem Versuch, eheliche und uneheliche Kinder rechtlich gleichzustellen.
1961 erhält Frieda Nadig das Große Bundesverdienstkreuz für die „Festigung des
demokratischen Gedankens vor allem bei der weiblichen Bevölkerung“.