Information zum Thema Lärmaktionsplanung
Gesetzliche Grundlagen
Die Europäische Union verfolgt mit der Umgebungslärmrichtlinie das Ziel, „schädliche Auswirkungen, einschließlich Belästigung, durch Umgebungslärm zu verhindern, ihnen vorzubeugen oder sie zu mindern.“ Die einzelnen Mitgliedstaaten haben die Richtlinie in ihre jeweiligen nationalen Rechtssysteme überführt. In Deutschland ist die Umsetzung in §§ 47 a-f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) festgeschrieben. Da jedoch der Lärm unterschiedliche Ursachen und Quellen aufweist, wurden die Zuständigkeiten für die Lärmaktionsplanung in Deutschland auf verschiedene Schultern verteilt. Nach dem oben genannten Gesetz ist das Eisenbahn-Bundesamt seit dem 01.01.2015 dafür zuständig, einen bundesweiten Lärmaktionsplan für die Haupteisenbahnstrecken des Bundes zu erstellen.
weiterlesen... (www.laermaktionsplanung-schiene.de)
mehr Informationen zum Thema Lärm anschienen:
http://www1.deutschebahn.com/laerm/infrastruktur/laermsanierung.html
https://www.bielefeld-wird-leiser.de/