Jugendförderung
Die Jugendförderung ist neben der Betreuung in Kindertagesstätten und den Hilfen für Familien ein wichtiger Teil des Jugendamtes. Sie bietet viele verschiedene Angebote für Kinder und Jugendliche im Alter von 6 bis 27 Jahren.
Die wichtigsten Aufgaben der Jugendförderung sind:
- Jugendarbeit
- Jugendverbandsarbeit
- Jugendsozialarbeit
- Präventionsmaßnahmen
Das Gesamtangebot der Jugendförderung wird im Kinder- und Jugendförderplan der Hansestadt Herford festgeschrieben.
Offene Kinder und Jugendarbeit
In die offene Kinder- und Jugendarbeit können alle Kinder und Jugendlichen in Herford kommen. Dort gibt es Freizeitangebote, Angebote der außerschulischen und politischen Bildung und des sozialen und interkulturellen Lernens. Die offene Kinder- und Jugendarbeit fördert so die Persönlichkeitsentwicklung und ganz unterschiedliche Kompetenzen.
Bei den Angeboten gilt: Sie sind freiwillig, sie orientieren sich an den Interessen und Lebensumständen der jungen Menschen, sie bieten Raum sich auszuprobieren und fördern die Fähigkeiten von jungen Menschen.
Es gibt vier Jugendzentren bzw. -treffs :
AWO Kinder- und Jugendzentrum »die 9«
JZ ToTT des CVJM Herford Stadt e.V.
Ferienspiele
Ergänzend zu den Ferienspielen der offenen Ganztagsgrundschulen der Hansestadt Herford werden im Bereich der Jugendförderung in Kooperation mit verschiedenen Trägern weitere vielfältige Ferienangebote organisiert.
Die Ferienangebote der Jugendförderung
- sind offen für alle Kinder und Jugendlichen,
- sind stadtteilorientiert aufgestellt,
- finden statt in den Oster-, Sommer- und Herbstferien,
- reichen von Einzelaktionen wie Ausflügen und offenen Angeboten über Kultur- und Erlebnistage bis hin zu Themenwochen und Ferienfreizeiten,
- sind kostenlos oder mit geringen Eigenanteilen buchbar.
Zum Gesamtangebot an Ferienspielen in der Hansestadt Herford geht es hier.
Informationen und Anmeldeflyer der Jugendförderungs-Ferienspiele gibt es bei dem jeweiligen Träger.
Jugendverbandsarbeit
Es gibt in der Hansestadt Herford ein breites Feld an verbandlicher Kinder- und Jugendarbeit.
Jugendverbandsarbeit soll gemäß § 12 SGB VIII „von jungen Menschen selbst organisiert, gemeinschaftlich gestaltet und mitverantwortet“ werden. In ihr sollen „Anliegen und Interessen junger Menschen zum Ausdruck gebracht und vertreten“ werden.
Jugendverbände leisten somit einen wichtigen Beitrag für die Persönlichkeitsbildung von jungen Menschen. Sie bieten vielfältige Chancen und Möglichkeiten der Selbstorganisation, der Interessenvertretung und der politischen Bewusstseinsbildung. Sie halten außerdem unterschiedliche Freizeitangebote bereit und fördern durch ihren hohen Grad an Selbstorganisation das ehrenamtliche Engagement junger Menschen in besonderer Weise.
Der Stadtjugendring Herford e.V. fungiert als Dachverband für die Jugendverbandsarbeit in Herford. Er vernetzt etwa 25 Mitgliedsverbände, in denen insgesamt um die 1200 Jugendlichen in den unterschiedlichsten Bereichen aktiv sind.
Weitere Informationen zu den Jugendverbänden gibt es unter www.stadtjugendring-herford.de
Beratung und Unterstützung im Rahmen von Jugendsozialarbeit
Die Angebote der Jugendsozialarbeit sind sehr einfach zugänglich. Sie sollen vor allem Jugendliche erreichen, die in schwierigen Lebensbedingungen aufwachsen oder besondere Probleme haben. Damit können ihre Bedürfnisse frühzeitig erkannt werden und Benachteiligungen können verringert werden.
Das Jugendamt hat für diese Zwecke an fünf weiterführenden Schulen Stellen in der Jugendsozialarbeit geschaffen. Dort können jungen Menschen Unterstützungsangebote in ihrem unmittelbaren Umfeld gemacht werden.
Außerdem arbeitet die Jugendförderung eng mit der kreisweiten „Jugendberufsagentur“ (JBA) zusammen. Diese wurde 2015 ins Leben gerufen, um die individuelle Betreuung und Förderung junger Menschen unter 25 Jahren, die Unterstützung brauchen, effektiv zu gestalten.
Die JBA hat die Aufgabe, die berufliche und soziale Integration von benachteiligten Jugendlichen und jungen Erwachsenen zu fördern. Dabei werden Leistungen nach SGB II, SGB III und SGB VIII eng abgestimmt, um die bestmögliche Unterstützung für alle Jugendlichen zu gewährleisten.
Maßnahmen zum Erzieherischen Kinder- und Jugendschutz
Der erzieherische Kinder- und Jugendschutz gemäß § 14 SGB VIII (Sozialgesetzbuch) stellt einen wichtigen Aufgabenbereich der Jugendförderung dar.
Der Erzieherische Kinder- und Jugendschutz soll vorbeugend schützen. Gefährdungen und Schädigungen sollen frühzeitig erkannt und verhindert werden. Hier geht es aber nicht um Verbote, sondern um Information und Aufklärung, die den gefährdeten Personenkreisen eine Hilfestellung bei der Gefahrenabwehr geben können. Damit grenzt sich der erzieherische Kinder- und Jugendschutz von dem gesetzlichen Jugendschutz ab.
Als Zielgruppen des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes gelten in erster Linie junge Menschen und Erziehungsberechtigte aber ebenso Multiplikator*innen wie zum Beispiel Lehrkräfte.
Mit geeigneten Maßnahmen wie Fachtagen oder Projekten und in Kooperation mit Schulen leistet die Jugendförderung der Hansestadt Herford durch Information und Aufklärung einen Beitrag zum erzieherischen Kinder- und Jugendschutz. So sollen Kinder und Jugendliche dazu befähigt werden, Gefährdungs- und Risikosituationen zu erkennen und Fähigkeiten zum selbstverantwortlichen und konfliktlösungsorientierten Umgang gefördert werden.
Präventionsangebote im Rahmen von Demokratie leben! Herford
Das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ fördert ziviles Engagement und demokratisches Verhalten und arbeitet so politisch oder religiös motiviertem Extremismus, Phänomenen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit und allen Formen politisierter oder religiös legitimierter Gewalt oder Radikalisierung entgegen.
Die Hansestadt Herford erhält seit Juni 2015 eine Förderung als „Partnerschaft für Demokratie“, mit der in ganz Deutschland Städte und Gemeinden darin unterstützt werden, im Rahmen von lokalen Partnerschaften Handlungskonzepte zur Förderung von Demokratie und Vielfalt zu entwickeln und umzusetzen.
Neben eigenen Fachveranstaltungen und Schulungen werden jährlich Gelder für einen Aktions- und Initiativfonds zur Verfügung gestellt, aus dem konkrete Einzelmaßnahmen finanziert werden können.
Weitere Informationen gibt es bei Demokratie leben! Herford
Kulturangebote im Rahmen des Kulturrucksack NRW
Im Rahmen des Kulturrucksack NRW gibt es im Verbund Herford-Hiddenhausen-Bad Salzuflen seit 2012 jährlich ein vielfältiges Angebot für alle Kinder und Jugendlichen zwischen 10 und 14 Jahren. Angeboten werden beispielsweise HipHop-Tanz, 3-D-Druck, Skulpturenbau, die fotografische Umsetzung einer Geschichte, eine Comic-Werkstatt oder ganz unterschiedliche Film-, Musik-, Theater- und Leseprojekte sowie besondere Ausflüge wie eine nächtliche Schatzsuche im Museum. Gemeinsam mit Partnern wie freischaffenden Künstlern, Theatern, Bibliotheken, Museen und Initiativen werden zahlreiche attraktive Kunst- und Kulturprojekte durchgeführt.
Mit dabei sind jährlich um die 30 Projekte in Herford, Hiddenhausen und Bad Salzuflen, die entweder als langfristige, regelmäßige Kurse, einzelne Ausflüge oder Ferien- oder Wochenendworkshops stattfinden. Alle Angebote sind grundsätzlich kostenfrei.
Der Kulturrucksack NRW ist ein gemeinsames Vorhaben des Ministeriums für Kultur und Wissenschaft des Landes NRW und des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes NRW. Mit dem Landesprogramm sollen neue, attraktive kulturelle Bildungsangebote für die Altersgruppe 10 bis 14 an außerschulischen Lernorten gefördert werden.
Aktuelle Angebote im Rahmen des Kulturrucksack NRW in den Verbundkommunen und weitere Informationen gibt es unter www.kulturrucksack.nrw.de
Die Jugendapp
Die Jugendförderung gestaltet die „Jugendapp“ des Vereins „Jugendarbeit.digital“ für die Hansestadt Herford.
Die Jugendapp richtet sich an junge Menschen ab der weiterführenden Schule und bietet diesen einen jugendgerechten, datenschutzkonformen Überblick über Angebote für junge Menschen in Herford von:
- Ferienspielen
- Freizeitorten
- über Sportstätten
- bis hin zu Beratungsstellen.
Außerdem können die Nutzerinnen und Nutzer sich zum Beispiel über Kinderrechte informieren oder ihre Anliegen einfach und unkompliziert mit der Jugendförderung besprechen.
Die Jugendapp kann auf Smartphones und Tablets über die jeweiligen App-Stores heruntergeladen werden.
Zusätzlich ist sie auf den Tablets der Schülerinnen und Schüler der weiterführenden Schulen in der Stadt vorinstalliert.
Aufsuchende Arbeit und Vernetzung in den Stadtteilen
Es gibt Angebote der aufsuchenden Jugendarbeit in allen Herforder Stadtteilen
Die aufsuchende Jugendarbeit der Hansestadt Herford
- richtet sich grundsätzlich an alle Jugendlichen bis zum 27. Lebensjahr
- und insbesondere an jene, die sich nicht in Jugendeinrichtungen, sondern zum Beispiel auf der Straße treffen,
- ist ein Angebot, das auf die jungen Menschen zugeht und alltagsorientierte, problemvorbeugende Beratung bieten kann,
- soll den Heranwachsenden verlässliche Ansprechpersonen in ihrer Nähe bieten,
- soll fördern, dass Jugendliche mit ihren Interessen beteiligt werden, selbst für diese eintreten und Vorschläge umgesetzt oder bedacht werden,
- unterstützt Jugendliche bei der Gestaltung von Lebensräumen und jugendkulturellen Ausdrucksformen in den Stadtteilen,
- trägt zu Konfliktlösungen bei, indem sie bei Konflikten unter Berücksichtigung der Interessen aller Beteiligten tragfähige Lösungen herbeiführt,
- ist in den Stadtteilen vernetzt
- und arbeitet bei Bedarf mit anderen Institutionen wie Beratungsstellen zusammen.
Die Kontaktaufnahme zu den Kolleg*innen der aufsuchenden Arbeit kann über die Jugendpflegerin erfolgen.
Als Teil vernetzender Präventionsketten werden zudem in den Planungsräumen Nord, Ost, Süd und West regelmäßig Bezirkskonferenzen durchgeführt unter anderem mit dem Ziel, Probleme und Bedarfe der Heranwachsenden in den Stadtteilen frühzeitig zu erkennen und gemeinsam Lösungsstrategien zu entwickeln. Die Bezirkskonferenzen sind ein Ort des Austausches auf der Arbeitsebene. Organisierte Bürger*innen, Träger sozialer Arbeit, Schulen, Kitas, Vertretende von Kirchengemeinden und Vertretende der Verwaltung kommen in der Bezirkskonferenz für einen Austausch zusammen.
Schulbezogene Angebote
Die Kooperation zwischen Jugendhilfe und Schule ist für die Jugendhilfe gesetzlich verankert in § 81 SGB VIII (Sozialgesetzbuch) sowie in § 7 Kinder- und Jugendförderungsgesetz NRW. Für die Schulseite findet sich eine Verpflichtung in § 5 Schulgesetz NRW. Es geht bei der Zusammenarbeit dieser zwei sehr verschiedenen Systeme besonders um die Schaffung tragfähiger Strukturen.
Diese Aufgabe gewinnt vor dem Hintergrund eines zunehmenden ganzheitlichen Bildungsverständnisses und der Ganztagsschulentwicklung an Bedeutung und stellt daher auch in der Hansestadt Herford einen wichtigen Arbeitsbereich dar, der stetig weiterentwickelt wird.
Eine Kooperation zwischen Schule und Jugendarbeit sollte ein ergänzendes Miteinander beider Systeme sein. Die Systeme können sich gegenseitig stärken, gemeinsame Angebote und Hilfesysteme entwickeln und so Kinder und Jugendliche fördern. Hierzu ist eine gute Zusammenarbeit erforderlich, welche die jeweiligen Stärken des Anderen aufnimmt und mit den eigenen Angeboten und Strukturen sinnvoll verbindet.
Der Kinder- und Jugendförderplan
Der Förderplan:
- legt die Schwerpunkte und Zielsetzungen für die Jugendarbeit in Herford fest
- zeigt gleichzeitig die konkreten Umsetzungsschritte auf
- orientiert sich an den gesetzlichen Vorgaben des SGB VIII (Sozialgesetzbuch), den Empfehlungen des Landes NRW sowie den Bedingungen vor Ort
- Akteur*innen der Jugendförderung und auch Kinder und Jugendliche selbst werden bei der Erstellung beteiligt.
Um mit dem Förderplan, der für mehrere Jahre festgeschrieben ist, während seiner gesamten Laufzeit aktuellen Bedarfen und Entwicklungen zu begegnen, findet zusätzlich eine jährliche Ziel- und Maßnahmeplanung statt. Diese ist für das Jahr 2025 hier abrufbar