Hilfen außerhalb der Familie

Die Förderung von jungen Menschen und Familien sowie die Stärkung von Eltern in ihrer Erziehungsverantwortung ist eine der wichtigsten Aufgaben des Jugendamtes.

Manchmal kommt es jedoch vor, dass Kinder aus verschiedenen Gründen vorübergehend oder dauerhaft nicht in ihrer Herkunftsfamilie leben können. In diesen Fällen unterstützen die Hilfen außerhalb der Familie. Die Kinder leben dann in einer Pflegefamilie, einer Wohngruppe oder, wenn sie bereits älter sind, im betreuten Wohnen.
Ziel ist es, den jungen Menschen eine bestmögliche Entwicklung zu ermöglichen und sie beim Aufwachsen und Erwachsenwerden zu unterstützen.
Ziel der Hilfen außerhalb der Familie ist es auch, wenn möglich, engen Kontakt mit der Herkunftsfamilie zu halten und eine Verbesserung der Bedingungen in der Herkunftsfamilie zu fördern. So bleibt die Option, dass der junge Mensch zu seinen Eltern oder einem Elternteil zurückkehren kann, offen.

Das Familiengericht bestellt einen Vormund für das Kind, wenn Eltern sich nicht um die Belange ihres Kindes kümmern können oder sie dieser Aufgabe, aus welchen Gründen auch immer, nicht im Sinne des Kindeswohls nachkommen. Der Vormund kümmert sich dann anstelle der Eltern um die Belange des Kindes.

Wenn Eltern sich entscheiden, dass sie ihr Kind nicht selbst aufziehen können und möchten, besteht die Möglichkeit der Adoption des Kindes durch eine andere Familie. Diese Eltern sowie Personen, die ein Kind adoptieren möchten, werden von der Adoptionsvermittlungsstelle umfassend beraten und begleitet.