Familienunterstützende Angebote
Es gibt Situationen, in denen Eltern ratlos sind, nicht weiter wissen. Momente, in denen sie Unterstützung und Hilfe brauchen.
Vielleicht fühlen Sie sich einer Situation nicht gewachsen oder haben finanzielle Sorgen. Für solche Situationen bietet das Jugendamt vielfältige Beratungs- und Unterstützungsangebote für Familien. Sollten Sie Beratungsbedarf haben, wenden Sie sich bitte an das Eingangsmanagement. Die Mitarbeitenden des Eingangsmanagement beraten Sie und leiten Sie bei Bedarf an die richtige Stelle im Jugendamt weiter.
Der Allgemeine soziale Dienst (ASD) ist Teil des Teams „Pädagogik I“ im Jugendamt der Hansestadt Herford. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beraten Eltern, die Fragen haben zur Erziehung, zur Förderung oder zur Betreuung ihrer Kinder in Notsituationen, zum Beispiel bei Krankenhausaufenthalten von Elternteilen.
Zu den „klassischen“ Aufgaben des Jugendamtes gehört auch der Schutz von Kindern, deren Wohl gefährdet ist. Aus welchem Grund auch immer.
Bitte wenden Sie sich an das Eingangsmanagement. Hier findet eine Erstberatung statt und Sie werden bei Bedarf an die zuständigen Mitarbeitenden weitergeleitet.
Der Allgemeine Soziale Dienst
Bezirke und Kontakte
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des ASD der Hansestadt Herford arbeiten aufgeteilt nach Bezirken. Im Eingangsmanagement findet eine Erstberatung statt.
Die Straßen in Herford sind den einzelnen Bezirken zugeordnet. In dieser Liste finden Sie den Bezirk, der für sie zuständig ist. Unter den Kontakten finden Sie die Mitarbeitenden des jeweiligen Bezirks.
Bezirk Ost Kontakte
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Herr Brandt: Detailseite
Bildung und Teilhabe - Sozialarbeit , Stadteil Ost
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Frau Eskandari: Detailseite
Familienunterstützende Hilfen, Bezirk Ost A, U-Y
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Herr Hoffmann: Detailseite
Familienunterstützende Hilfen, Bezirk Ost B-C
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Frau Ilgenstein: Detailseite
Familienunterstützende Hilfen Bezirk Ost - D-e, Z
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Frau van Nek: Detailseite
Familienunterstützende Hilfen Bezirk Ost - F-G, R
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Frau Özdemir: Detailseite
Familienunterstützende Hilfen, Bezirk Ost - H-J
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Frau Özdil: Detailseite
Familienunterstützende Hilfen Bezirk Ost - S
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Frau Stender: Detailseite
Familienunterstützende Hilfen, Bezirk Ost - K-L
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Frau Unnewehr: Detailseite
Familienunterstützende Hilfen Bezirk Ost - M,T
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Frau Weiß: Detailseite
Familienunterstützende Hilfen Bezirk Ost N-Q
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Frau Haak: Detailseite
Familienunterstützende Hilfen, Bezirk Ost
Bezirk West Kontakte
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Frau Bohlmeier: Detailseite
Familienunterstützende Hilfen, Bezirk West - C-G
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Frau Gallo: Detailseite
Familienunterstützende Hilfen Bezirk West M-Q, U-V
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Frau Hegge: Detailseite
Familienunterstützende Hilfen, Bezirk West - H-J, R, T
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Herr Bohnenpoll: Detailseite
Familienunterstützende Hilfen Bezirk West S
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Frau Meister: Detailseite
Familienunterstützende Hilfen, Bezirk West - K-L
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Frau Sieker: Detailseite
Familienunterstützende Hilfen Bezirk West - C - G
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Frau Koslowski: Detailseite
Familienunterstützende Hilfen Bezirk West - A, B, W - Z
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Frau Kietz: Detailseite
Familienunterstützende Hilfen Bezirk West
Beurkundungen-Sorgerrecht-Vaterschaftsanerkennung
Das Jugendamt ist neben Notaren befugt, in bestimmten, in § 59 SGB VIII vorgesehen Fällen, unter Beachtung der Verfahrensvorschriften des Beurkundungsgesetzes Erklärungen zu beurkunden und zu beglaubigen.
- Erklärung, durch die die Vaterschaft anerkannt wird
- Anerkennung der Mutterschaft (sofern nach ausländischem Recht notwendig)
- Zustimmungserklärung der Mutter hierzu
- Verpflichtung zur Leistung zum Unterhalt
- Sorgeerklärungen
Das Jugendamt nimmt diese Aufgaben durch besonders bestellte Urkundspersonen wahr.
Vaterschaftsanerkennung beurkunden
Frau Speckmeier: Detailseite
Beurkundungen und Fachstelle § 35a SGB VIII (Schulbegleitung, Autismustherapie, Lerntherapie (LRS, Dyskalkulie usw.))
Die Vaterschaft an sich, kann auch im Standesamt beurkundet werden. Nur wenn es auch um das Sorgerecht geht, kann dies nur das Jugendamt beurkunden.
Kontakt im Standesamt:
Katsarou: Detailseite
Vaterschaftsanerkennung, Beurkundung von Neugeborenen
Jugendhilfe im Strafverfahren (Jugendgerichtshilfe)
Bildung und Teilhabe (But)
Schulsozialarbeit/Jugendsozialarbeit
Die kommunale Schulsozialarbeit in Herford ist seit vielen Jahren ein wichtiger Teil der Bildungslandschaft. Sie unterstützt Schülerinnen und Schüler bei ihrer Schullaufbahn, berät bei Problemen und arbeitet eng mit Lehrern und Eltern zusammen. Ziel ist es, eine positive und respektvolle Atmosphäre in den Klassen und Schulen zu schaffen. Durch Projekte und Aktionen lernen die Kinder und Jugendlichen, verantwortungsvoll miteinander umzugehen und soziales Engagement zu zeigen.
Ein weiterer wichtiger Fokus liegt auf dem Übergang von der Schule in den Beruf: Ab dem achten Schuljahr entwickeln die Schulsozialarbeiter gemeinsam mit den Schülern realistische Perspektiven für den nächsten Schritt, sei es weiterführende Schule, Ausbildung oder Job. Dabei arbeiten sie eng mit Partnern wie Jobcenter, Agentur für Arbeit und Betrieben zusammen.
Außerdem unterstützt die Schulsozialarbeit auch den gemeinsamen Unterricht von Kindern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf. Kurz gesagt: Die Schulsozialarbeit sorgt dafür, dass Schülerinnen und Schüler gut begleitet werden und sich in der Schule wohlfühlen!
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Frau Beckmann: Detailseite
Schulsozialarbeit, Ernst-Barlach-Schule
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Frau Beyer: Detailseite
Schulsozialarbeit und Integration
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Frau Fiedler: Detailseite
Schulsozialarbeit an der GeF Bereich Bildung und Teilhabe, Ferienspiele
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Frau Hildebrandt: Detailseite
Jugendsozialarbeit
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Frau Oberndörfer: Detailseite
Schulsozialarbeit- Bildungs- und Teilhabeplan, Sozialpädagogische Betreuung der Flüchtlinge
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Herr Pahmeyer: Detailseite
Übergang Schule - Beruf , Ernst-Barlach-Schule und Geschwister Scholl-Schule
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Frau Preiß: Detailseite
Schulsozialarbeit - Gesamtschule Friedenstal
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Frau Quiring: Detailseite
in der Geschwister Scholl Schule
Schulsozialarbeit - Landesprogramm "Aufholen nach Corona"
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Frau Spannuth: Detailseite
Schulsozialarbeit - gemeinsames Lernen von Kindern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf
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Frau Trefz: Detailseite
Jugendsozialarbeit an den Gymnasien
Unterhaltsvorschuss
Alleinerziehende erziehen ihre Kinder meist unter erschwerten Bedingungen. Die Situation verschärft sich noch, wenn das Kind keinen oder nicht regelmäßig Unterhalt von dem anderen Elternteil erhält oder dieser nicht rechtzeitig gezahlt wird. Diese besondere Lebenssituation soll mit der Unterhaltsleistung nach dem Unterhaltsvorschussgesetz erleichtert werden.
Beistandschaften
Für ein minderjähriges Kind ist eine Beistandschaft des Jugendamtes möglich.
Als Beistand unterstützt das Jugendamt bei
- der Feststellung der Vaterschaft
- der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen Ihres Kindes gegenüber dem anderen Elternteil.
Es kann derjenige Elternteil eine Beistandschaft einrichten lassen, der die alleinige elterliche Sorge für das Kind hat oder bei gemeinsamer Sorge der Elternteil, in dessen Obhut sich das Kind befindet.
Auf Antrag richtet das Jugendamt eine Beistandschaft ein und wird damit als Beistand für Ihr Kind tätig und ist in diesem Aufgabenbereich sein gesetzlicher Vertreter. Das Sorgerecht wird durch die Beistandschaft nicht eingeschränkt.
Die Beistandschaft ist kostenlos und endet mit der Volljährigkeit des Kindes. Auf Ihren Wunsch
können Sie die Beistandschaft bereits vor der Volljährigkeit Ihres Kindes beenden.
direkt zur Dienstleistung
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche oder von Beeinträchtigung bedroht
Wir beraten Sie und prüfen, ob Ihr Kind berechtigt ist, Eingliederungshilfe zu bekommen.
Folgende Merkmale müssen für eine solche Leistung erfüllt sein:
- Die seelische Gesundheit weicht mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand ab.
- Infolge dieser Abweichung kommt es zu einer Beeinträchtigung der Teilhabe in einem oder mehreren Lebensbereichen, wie beispielsweise im familiären Zusammenleben, in der Schule oder in der Freizeit.
Verfahrenslotsin - Beratung für junge Menschen und Familien deren Kinder von Beeinträchtigungen betroffen sind
- Die Verfahrenslotsin berät, unterstützt und begleitet junge Menschen mit Behinderungen und ihre Familien bei der Beantragung und Realisierung von Leistungen der Eingliederungshilfe.
- Die Beratung ist unabhängig von anderen Leistungen des Jugendamtes und unabhängig von der Art der Behinderung (seelisch, geistig und/oder körperlich).
- Die Verfahrenslotsin unterstützt die jungen Menschen und ihre Familien, sich in der Vielzahl möglicher Zuständigkeiten und Hilfsangebote zurecht zu finden und ihre Belange an der richtigen Stelle geltend zu machen.
- Je nach Bedarf und Wunsch der Betroffenen kann es sich bei der Unterstützung durch die
Verfahrenslotsin um eine einmalige Beratung oder auch um einen längeren Begleitungsprozess handeln.
Frau Wolfgramm: Detailseite
Verfahrenslotsin