Beratung von Kindern und Eltern
Aufgaben des ASD
Eingangsmanagement
Montag bis Donnerstag: 8.30 bis 12.30 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Freitag 8:30 bis 12:30 Uhr
Eingangsmanagement
Die Bezirke
Bezirk Ost
Quedlinburger Straße 40
Herford
Bezirk West
Beurkundungen
Das Jugendamt ist neben Notaren befugt, in bestimmten, in § 59 SGB VIII vorgesehen Fällen, unter Beachtung der Verfahrensvorschriften des Beurkundungsgesetzes Erklärungen zu beurkunden und zu beglaubigen.
- Erklärung, durch die die Vaterschaft anerkannt wird
- Anerkennung der Mutterschaft (sofern nach ausländischem Recht notwendig)
- Zustimmungserklärung der Mutter hierzu
- Verpflichtung zur Leistung zum Unterhalt
- Sorgeerklärungen
Das Jugendamt nimmt diese Aufgaben durch besonders bestellte Urkundspersonen wahr.
Ihr Kontakt:
Frau Sina Speckmeier
Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche
Schulbegleitung, Autismustherapie, Lerntherapie (LRS, Dyskalkulie usw.)
Sie suchen Hilfe, weil Ihr Kind eine Diagnose vom Kinderpsychologen oder Kinderpsychiater hat? Der Arzt sagt, Ihr Kind hat Autismus? Die Schule sagt, Ihr Kind hat ADS? Die Deutschlehrerin sagt, Ihr Kind hat eine Lese-Rechtschreibschwäche? Und Ihr Kind hat Beeinträchtigungen, die ihm Probleme bereiten? Ihr Kind ist zwischen 6 und 17 Jahren alt?
Wir beraten Sie und prüfen, ob Ihr Kind Anspruch auf Hilfen nach § 35a SGB VIII hat.
Leistungsvoraussetzungen:
1. es liegt eine seelische Behinderung vorliegt und
2. durch diese seelische Behinderung ist Ihr Kind an der Teilnahme am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt oder eine solche Beeinträchtigung droht mit hoher Wahrscheinlichkeit.
Hier einige Beispiele für Eingliederungshilfen, die vom Jugendamt finanziert werden können, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind: Integrationshilfen, Autismus-Therapie, Psychomotorische Förderung oder lerntherapeutische Hilfen.
Ansprechpartnerin für die Beratung über Leistungen und die Prüfung der Leistungsvoraussetzungen, die Prüfung der Teilhabebeeinträchtigung im familiären, schulischen und außerschulischen Umfeld und die Einleitung und Begleitung des Hilfeplanverfahrens ist:
Frau Martina Gase
Frau Sina Speckmeier
Jugendhilfe im Strafverfahren (Jugendgerichtshilfe)
Im Strafverfahren gegen Jugendliche (14 - 18 Jahre) und junge Erwachsene (18 - 20 Jahre) ist das zuständige Jugendamt nach dem Jugendgerichtsgesetz (JGG) verpflichtet, der Staatsanwaltschaft und dem Gericht über die Entwicklung, die Persönlichkeit und die Umwelt der angeklagten Person ausführlich zu berichten. Die Aufgabe der Jugendgerichtshilfe ist es, im Verfahren und in der Hauptverhandlung alle fürsorgerischen, pädagogischen und sozialen Gesichtspunkte zur Sprache zu bringen und dem Gericht zu helfen, eine geeignete und dem jungen Menschen angepasste Maßnahme zu finden. Die Jugendgerichtshilfe ist weder Verteidiger noch vertritt sie die Interessen der Anklage.
Aufgabenschwerpunkte sind:
- Begleitung der Jugendlichen und Heranwachsenden im gesamten Strafverfahren
- Erforschung der persönliche Verhältnisse des Jugendlichen/Heranwachsenden
- Konfrontation der Jugendlichen mit ihrer Straftat und deren Folgen
- Erstellen einer Stellungnahme für das Gericht unter sozialpädagogischen Gesichtspunkten, Herstellung einer Verbindung zwischen Persönlichkeit, Entwicklung und Tat, Einschätzung, gegebenenfalls Prognose, Bewertung. Zusätzlich wird dem Gericht ein Ahndungsvorschlag unterbreitet.
- Gegebenenfalls Vermittlung in weitere Unterstützungssysteme (zum Beispiel Drogenberatung, Schuldnerberatung, Hilfen zur Erziehung)
- Teilnahme an Gerichtsverhandlungen und mündliche Stellungnahme
- Überprüfung der Erfüllung von richterlichen Weisungen.
- Begleitung von Jugendlichen im Rahmen der Untersuchungshaft, gegebenenfalls Teilnahme an Haftprüfung und Stellungnahme nach § 72a Jugendgerichtsgesetz.
- Nach Übersendung einer Anklageschrift durch die Staatsanwaltschaft werden die Jugendlichen beziehungsweise die jungen Erwachsenen in der Regel zu einem Gespräch eingeladen.
Bildung und Teilhabe (BuT) Sozialarbeit
- Beratung bei Fragen zu den Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets (BuT)
- Zusammenarbeit zwischen Kindertagesstätten , Schulen, Jugendzentren und anderen Akteuren im Stadtteil
- Hilfe und Beratung für den Übergang von der Kindertagesstätte zur Grundschule
- Erziehungsberatung für Familien
- Begleitung und Hilfen für Kinder und Jugendliche bei der Anbindung in einen Sportverein usw.
- Projektgestaltung im Stadtteil
Frau Marie Schlaak
Quedlinburger Straße 40
Herford
Herr Ronny Brandt
Quedlinburger Straße 40
Herford