Schülerfahrtkosten

Die Stadt Herford als Schulträger übernimmt aufgrund der Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) des Landes Nordrhein-Westfalen unter bestimmten Voraussetzungen die Kosten für den Transport von Schülern zu ihrer Schule.

Über den folgenden Link (https://geoportal.kreis-herford.de/geoviewer/) können Sie gerne vor einer Antragsstellung schauen, ob Ihr Kind grundsätzlich einen Anspruch auf ein Schulwegticket haben könnte. Eine genaue Berechnung des Schulweges (Fußweg) von der Hauptwohnung der Schüler/Innen zur nächstgelegenen aufnahmebereiten Schule erfolgt in der Abteilung Bildung und Sport.

Eine ausführliche Anleitung für die Nutzung vom Geoviewer finden Sie hier.

Antragsformulare erhalten Sie hier zum Download oder im jeweiligen Schulsekretariat.

Deutschlandticket

Die Hansestadt Herford hat ab dem 01.08.2023 zunächst nur für die anspruchsberechtigten Schüler/innen, nach der Schülerfahrkostenverordnung NRW, auf das Deutschlandticket umgestellt.

Darüber hinaus hat der Rat der Hansestadt Herford die Verwaltung im Juni beauftragt zu prüfen, ob eine Ausgabe von Deutschlandtickets an nicht anspruchsberechtigte Schüler/innen der Schulen erfolgen kann und gebeten, dafür einen Umsetzungsvorschlag zu erarbeiten.

Eine Ratsentscheidung wird für Ende 2023 bzw. Anfang 2024 angestrebt.

Zurzeit ist die günstigste Variante innerhalb der Stadt Herford mobil zu sein das KlimaTicketAbo für 29€ im Monat.

Wer trägt die Schülerfahrkosten?

Schülerfahrkosten werden vom Schulträger der jeweils besuchten Schule übernommen.

Der Schulträger hat die Kosten für die Beförderung zu tragen. Er entscheidet über Art und Umfang der Schülerbeförderung. Eine Pflicht zur Beförderung besteht nicht.

Wer bekommt überhaupt Schülerfahrkosten?

Die Kosten werden nur übernommen, wenn der Schulweg länger ist als:

  • 2 km für Schüler der Grundschulen
  • 3,5 km für Schüler  Sekundarstufe I und Gymnasium Einführungsphase/Jahrgangsstufe 10
  • 5 km für Schüler der Sekundarstufe II (im Gymnasium nur Q1 und Q2/Jahrgangsstufen 11 und 12 und in der Gesamtschule EF, Q1 und Q2/ Jahrgangsst. 11 – 13)



Schulweg ist der kürzeste Fußweg zwischen der Wohnung des Schülers und der nächstgelegenen Schule der jeweiligen Schulform.

In Ausnahmefällen können auch gesundheitliche Gründe oder die Beschaffenheit des Schulweges einen Anspruch begründen.

Wie erfüllt der Schulträger seine Pflicht zur Übernahme von Fahrkosten?
In der Regel erhalten die berechtigten Schülerinnen und Schüler Fahrkarten (Chillticket) für den Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV).

Antragsverfahren?

Schülerfahrkosten zu einer Herforder Schule werden nur auf Antrag übernommen. Der Antrag ist einmalig bei Aufnahme an der Schule (Klasse 1 bzw. 5, Schulwechsel, Zuzug) zu stellen und sollte rechtzeitig vor Schuljahresbeginn im Schulbüro abgegeben werden. Antragsformulare sind dort erhältlich. Besteht ein Anspruch, werden die Chilltickets für ein Schuljahr (Bewilligungszeitraum) jeweils zu Beginn des Schuljahres in der Schule an die Schüler*innen im Schulbüro ausgegeben.

Änderungen?

Ändern sich die Anspruchsvoraussetzungen im Laufe eines Schuljahres (z. B. durch Umzug/Schulwechsel), sind bereits erhaltene Chilltickets unverzüglich an das Schulbüro zurückzugeben.

Fahrplanauskünfte?

Übersetzte Merkblätter zur den Schülerbeförderungskosten