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Rat/Kommunalpolitik

Die Bürgerschaft der Stadt Herford wird durch den Rat und den Bürgermeister vertreten. Der Rat besteht aus den für fünf Jahre gewählten Ratsmitgliedern und dem Bürgermeister. Soweit vom Gesetz nicht anders bestimmt, ist der Rat für alle Angelegenheiten der Gemeindeverwaltung zuständig. Näheres können Sie dem Ortsrecht und der Gemeindeordnung des Landes NRW entnehmen.

Auf den folgenden Seiten können Sie, wenn Sie die Rubrik "Sitzungsdienst" anklicken, sich außerdem über die Zusammensetzung des Rates, die Termine der Ausschuss- und Ratssitzungen und die dazu gehörenden Tagesordnungen und Vorlagen informieren. Hinzu kommen die Hinweise auf die Wahlen und die Schiedspersonen in der Stadt.