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Das Schiedsamt - Schlichten statt Richten
Das Schiedsamt ist ein Ehrenamt. Es wird von Schiedsfrauen und –männern wahrgenommen, die für die Dauer von 5 Jahren vom Rat der Stadt gewählt und nach der Wahl von der Leitung des Amtsgerichts bestätigt werden.
Das Stadtgebiet Herford ist in drei Schiedsamtsbezirke aufgeteilt:
Das Stadtgebiet Herford ist in drei Schiedsamtsbezirke aufgeteilt:
Schiedsamtsbezirk I
umfasst die Bereiche Radewig, Laar Diebrock, Herringhausen und Eickum. Schiedsperson ist
Oetinghauser Weg 51
32051 Herford
05221 - 27 84 03
E-Mail schreiben
Bodo Theermann
Schiedsperson Schiedsamtsbezirk IOetinghauser Weg 51
32051 Herford
Schiedsamtsbezirk II
umfasst die Bereiche Altstadt, Elverdissen und Stedefreund. Schiedsperson ist
32052 Herford
Homepage
(Link zum Ratsinformationssystem)
Herr Günter Danielmeier
Werler Straße 2232052 Herford
Schiedsamtsbezirk III
umfasst die Bereiche Neustadt, Falkendiek und Schwarzenmoor. Schiedsperson ist
Lübberlindenweg 21
32049 Herford
05221 - 24670
E-Mail schreiben
Bernd Auktuhn
Schiedsperson Schiedsamtsbezirk IIILübberlindenweg 21
32049 Herford
Die Tätigkeit von Schiedspersonen umfasst die außergerichtliche bzw. vorgerichtliche Streitschlichtung sowohl in bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten als auch in den Strafsachen, für die Schiedspersonen schlichtend tätig sind:
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des BDS - Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen.
- kleine Meinungsverschiedenheiten
- Ärger mit Vermietern
- Hausfriedensbruch
- Nachbarschaftsstreitigkeiten
- Beleidigung
- Körperverletzung
- Bedrohung
- Sachbeschädigung
Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des BDS - Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen.


