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Ratssitzung

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Rat

Der Rat ist das oberste Beschlussgremium der Stadt Herford. Er trifft alle wesentlichen Entscheidungen der Gemeindeverwaltung.

Dazu gehören etwa die Verabschiedung des Haushalts oder der Erlass von Satzungen. Satzungen sind vergleichbar mit Gesetzen und gelten auf kommunaler Ebene. Ein Bespiel ist die Hauptsatzung der Stadt. In ihr sind etwa die Art und Weise der Bürgerbeteiligung, die Aufgaben des Rates oder die Höhe der Aufwandsentschädigung für Ratsmitglieder geregelt. Weitere Beispiele Satzungen zu Müllgebühren oder Kindergartenbeiträgen.
Der Bürgermeister führt die Beschlüsse des Rates aus und hat gleichzeitig den Vorsitz im Rat. Er lädt zu den Ratssitzungen ein und leitet die Sitzungen. Der Bürgermeister hat Stimmrecht im Rat.
Der Rat kann Regelungen über bestimmte Angelegenheiten auf Ausschüsse übertragen oder den Bürgermeister mit der Erledigung beauftragen. Die Sitzungen des Rates sind öffentlich. Jeder Bürger/jede Bürgerin kann als Zuhörer teilnehmen. Für bestimmte Angelegenheiten (zum Beispiel Personalentscheidungen) kann die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden.

Der Rat der Stadt Herford hat 44 Mitglieder. Die Ratsmitglieder werden je zur Hälfte in den Wahlbezirken direkt gewählt und aus den Reservelisten der Parteien nach dem Verhältnisanteil der Stimmen bestimmt.

Die aktuelle Zusammensetzung des Rates der Stadt Herford:
Sitzverteilung:

CDU 17 Sitze
SPD 15 Sitze
Bündnis 90 Die Grünen 4 Sitze
FDP 4 Sitze
Liste 2004 1 Sitz
Bürger für Herford 1 Sitz
Die Linke 1 Sitz
Parteilos 1 Sitz


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