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Auskunft über wirtschaftliche und persönliche Verhältnisse der Herforder Ratsmitglieder und sachkundigen Bürger und Bürgerinnen
Am 15. Dezember 2004 hat der Landtag Nordrhein-Westfalen das Korruptionsbekämpfungsgesetz (KorruptionsbG) verabschiedet. Dieses Gesetz soll Korruption in der öffentlichen Verwaltung verhüten und bekämpfen.
Mandatsträgerinnen und –träger sind nach § 17 des Gesetzes verpflichtet, zur Herstellung von Transparenz Ihren Beruf, Beraterverträge, Funktionen in Vereinen sowie Mitgliedschaften in Aufsichtsräten, Organen und Kontrollgremien, anzugeben. Die Angaben sind jährlich zu veröffentlichen.
Mandatsträgerinnen und –träger sind nach § 17 des Gesetzes verpflichtet, zur Herstellung von Transparenz Ihren Beruf, Beraterverträge, Funktionen in Vereinen sowie Mitgliedschaften in Aufsichtsräten, Organen und Kontrollgremien, anzugeben. Die Angaben sind jährlich zu veröffentlichen.
Die Fraktionen des Rates der Stadt Herford haben sich darauf verständigt, dass die Veröffentlichung der Angaben der Ratsmitglieder und sachkundigen Bürgerinnen und Bürger auf den Internetseiten der Stadt Herford erfolgt.
Über die Schaltflächen „Ratsmitglieder“ und „sachkundige Bürgerinnen und Bürger“ gelangen Sie zu den Angaben der Mandatsträgerinnen und –träger.


