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Ratssitzung

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Beiräte der Stadt Herford

  • Behindertenbeirat
    Das Gremium hat die Aufgabe, die Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderungen sicherzustellen und die Entwicklung einer barrierefreien Stadt zu ermöglichen und zu fördern. Das Gremium besteht aus 5 Vertretern des Rates sowie aus 12 Vertreterinnen und Vertretern der Behindertenselbsthilfegruppen und der Arbeitsgemeinschaft der freien Wohlfahrtsverbände. Außerdem ist noch ein Mitglied des Integrationsrates im Behindertenbeirat vertreten. 
  • Seniorenbeirat
    Der Seniorenbeirat vertritt die Interessen der älteren Generation im Gebiet der Stadt Herford. Er hat dazu das Recht, Anträge, Empfehlungen und Stellungnahmen in den Rat und die Ausschüsse einzubringen. Der Seniorenbeirat besteht aus 5 Vertretern der Ratsfraktionen sowie aus 11 stimmberechtigten Vertretern der Seniorinnen und Senioren. Diese werden durch eine Wahlversammlung direkt von allen Bürgern, die mindestens das 55. Lebensjahr vollendet haben, gewählt.
  • Beirat für Stadtbildpflege
    Der Beirat für Stadtbildpflege berät den Rat der Stadt, seine Ausschüsse und die Verwaltung in stadtgestalterischen, baukünstlerischen und denkmalpflegerischen Fragen, die für die Erhaltung und weitere Gestaltung des Herforder Stadtbildes von Bedeutung sind. So werden ausgewählte Bauvorhaben vom Beirat beurteilt. Der Beirat kann Empfehlungen für Veränderungen abgeben, die dann in die Planung des Vorhabens einfließen sollen. Dem Beirat, der in nichtöffentlicher Sitzung tagt, gehören 7 Fachleute sowie 5 Vertreter der Ratsfraktionen an.

Gremien der Tochtergesellschaften und des Sondervermögens

Aufsichtsräte

Der ganz überwiegende Teil der städtischen Tochterunternehmen wird in der Rechtsform der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) in der Holding HVV Herforder Versorgungs- und Verkehrs-Beteiligungs-GmbH geführt.
Die gesetzlich vorgeschriebenen Organe der GmbH sind die Gesellschafterversammlung und die Geschäftsführung. Die Bildung eines Aufsichtsrates ist für die Herforder GmbHs nicht zwingend vorgegeben und wird daher als fakultativ bezeichnet. Der Aufsichtsrat ist nach den Bestimmungen des Gesellschaftsrechts Kontrollorgan der Geschäftsführung.
Für die Holding HVV Herforder Versorgungs- und Verkehrs-Beteiligungs-GmbH, die Stadtwerke Herford GmbH und die WWS Wohn- und Wirtschaftsservice GmbH sind laut ihrer Gesellschaftsverträge Aufsichtsräte zu bilden. Ihre Sitzungen sind wie die Beratungen der städtischen Gremien in einen öffentlichen und einen nichtöffentlichen Teil gegliedert.
Die Aufsichtsräte sind überwiegend mit Vertretern der im Rat vertretenen Fraktionen sowie entsprechend der Gemeindeordnung des Landes Nordrhein-Westfalen mit dem Bürgermeister oder einem von ihm vorgeschlagenen Bediensteten der Kommune besetzt. Die Mitglieder haben die Interessen der Gemeinde zu verfolgen und sind an die Beschlüsse des Rates der Stadt Herford gebunden.

  • Aufsichtsrat der HVV Herforder Versorgungs- und Verkehrs-Beteiligungs-GmbH
    Der Aufsichtsrat der Holding beschließt über die grundsätzliche Ausrichtung der Gesellschaft sowie über die Finanzen und grundsätzliche Fragestellungen ihrer Tochtergesellschaften.
    Das Gremium besteht aus 16 Mitgliedern. 13 von ihnen gehören dem Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Herford an. Drei weitere Mitglieder sind Vertreter der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.
  • Aufsichtsrat der Stadtwerke Herford GmbH
    Die Stadtwerke Herford versorgen ihr Netzgebiet mit Wärme, Wasser und Energie und betreiben darüber hinaus die Bäder in Herford und Hiddenhausen sowie die Eisbahn.
    Der Rat der Stadt Herford benennt neun Mitglieder des Aufsichtsrates. Die Gemeinde Hiddenhausen als weitere Gesellschafterin entsendet weitere Mitglieder, darüber hinaus sind Arbeitnehmer der Stadtwerke Herford GmbH vertreten.
  • Aufsichtsrat der WWS Wohn- und Wirtschafts-Service Herford GmbH
    Seit über 70 Jahren baut und vermietet die damalige Wohnbau Wohnungen im Herforder Stadtgebiet. 2003 wurde die Gesellschaft in WWS Wohn- und Wirtschaftsservice GmbH umbenannt und bewirtschaftet heute rd. 3.800 Wohnungen, ein Nachbarschaftszentrum sowie Gästewohnungen.
    Der WWS-Aufsichtsrat besteht aus zwölf Mitgliedern, die der Rat der Stadt Herford bestellt.

Beiräte von Tochterunternehmen

Über die gesetzlich vorgegebenen Gesellschaftsorgane hinaus hat die Stadt Herford für zwei ihrer Tochterunternehmen Beiräte eingerichtet. Diese bieten eine Basis für die politische Mitbestimmung und den Austausch mit der Geschäftsführung über verschiedene Angelegenheiten der Gesellschaften.

  • Beirat der Kultur Herford gGmbH
    Der Beirat der Kultur Herford gGmbH nimmt seit 2006 die Aufgaben des bis dahin für den Bereich zuständigen Kulturausschusses wahr. Seine zwölf vom Rat benannten Mitglieder entscheiden unter anderem über den Theaterspielplan oder den Erwerb und die Verwendung von Kunstwerken. Darüber hinaus kann er alle Informationen über die Tätigkeiten der Gesellschaft einholen und Anregungen wie Empfehlungen aussprechen. Der Beirat der Kultur Herford gGmbH berät über Angelegenheiten der Kulturförderung, der kulturellen Entwicklungen in der Stadt Herford, der Stadtgeschichtlichen Sammlungen sowie des Archivs und der sogenannten Mitgliedschaften der Gesellschaft in der Nordwestdeutschen Philharmonie, des Landestheaters Detmold und so weiter.
  • Beirat der SVH Stadtverkehr Herford GmbH
    Die SVH Stadtverkehr Herford GmbH fördert den öffentlichen Personennahverkehr im Herforder Stadtgebiet. Dazu erarbeitet sie das Liniennetz und wirkt bei der Abstimmung der Linienfahrpläne mit dem Ziel eine einheitlichen Tarifsystems im Verkehrsgebiet mit. Darüber hinaus fördert die Gesellschaft den Radverkehr und verwaltet Herfords Parkplätze sowie das Parkhaus MARTa Areal.
    Der Beirat der SVH Stadtverkehr Herford GmbH ist personenidentisch besetzt wie der Verkehrsausschuss der Stadt. Neben elf vom Rat gewählten Mitgliedern der politischen Fraktionen wirken beratend Vertreter der Kreispolizeibehörde sowie des Behinderten- und des Seniorenbeirates der Stadt mit.

Sondervermögen

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Kontakt

Britta Kurlbaum

Beteiligungen, Prokuristin Kultur Herford gGmbH
 
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05221 - 189 345
 
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05221 - 189 888
 
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Raum 117
 
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