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Umgebungslärm
Vorgaben der europäischen Union
Die Europäische Union hat mit der Umgebungslärmrichtlinie den Mitgliedstaaten vorgegeben,
welche Arten von Lärm zu bewerten (zu kartieren) und zu bekämpfen sind ;
nämlich der von Hauptverkehrsstrassen, von Hauptschienenwegen, von Großflughäfen
und so weiter und
in welchen Umgebungen dies zu geschehen hat; nämlich in Ballungsräumen und in der
Umgebung von Anlagen oberhalb bestimmter Nutzungsintensität, insbesondere Verkehrsstärke.
Hierfür ist ein für alle Mitgliedsstaaten synchronisiertes zweistufiges Verfahren vorgesehen:
Stufe 1: Ballungsräume über 250.000 Einwohner, Hauptverkehrsstrassen mit über 6.000.000 und
Hauptschienenwege mit über 60.000 Fahrzeugbewegungen im Jahr sowie Großflughäfen
und so weiter
Stufe 2: Ballungsräume über 100.000 Einwohner, Hauptverkehrsstrassen mit über 3.000.000 und
Hauptschienenwege über 30.000 Fahrzeugbewegungen im Jahr (ab 2013)
Umsetzung in Deutschland, insbesondere in Nordrhein-Westfalen
In Deutschland sind grundsätzlich die Gemeinden zur Umsetzung der entsprechenden, gesetzlich verankerten Vorschriften verpflichtet. In Nordrhein-Westfalen waren im Jahr 2007 Lärmkarten für zwölf Ballungsräume zu erstellen; Gemeinden außerhalb dieser Gebiete - wie Herford – sind zur Bekämpfung des Umgebungslärms verpflichtet, wenn die auf ihrem Gebiet kartierten Verkehrswege die Umgebung nicht nur punktuell mit Lärm oberhalb bestimmter Schwellenwerte belasten.
Weitere Informationen zum Vorgehen finden sie unter: www.umgebungslaerm.nrw.deund druch die im Rathaus und in der Stadtbücherei erhältiche Broschüre "Lärmschutz in Nordrhein-Westfalen" (auch hier zum Download)
Die Europäische Union hat mit der Umgebungslärmrichtlinie den Mitgliedstaaten vorgegeben,
welche Arten von Lärm zu bewerten (zu kartieren) und zu bekämpfen sind ;
nämlich der von Hauptverkehrsstrassen, von Hauptschienenwegen, von Großflughäfen
und so weiter und
in welchen Umgebungen dies zu geschehen hat; nämlich in Ballungsräumen und in der
Umgebung von Anlagen oberhalb bestimmter Nutzungsintensität, insbesondere Verkehrsstärke.
Hierfür ist ein für alle Mitgliedsstaaten synchronisiertes zweistufiges Verfahren vorgesehen:
Stufe 1: Ballungsräume über 250.000 Einwohner, Hauptverkehrsstrassen mit über 6.000.000 und
Hauptschienenwege mit über 60.000 Fahrzeugbewegungen im Jahr sowie Großflughäfen
und so weiter
Stufe 2: Ballungsräume über 100.000 Einwohner, Hauptverkehrsstrassen mit über 3.000.000 und
Hauptschienenwege über 30.000 Fahrzeugbewegungen im Jahr (ab 2013)
Umsetzung in Deutschland, insbesondere in Nordrhein-Westfalen
In Deutschland sind grundsätzlich die Gemeinden zur Umsetzung der entsprechenden, gesetzlich verankerten Vorschriften verpflichtet. In Nordrhein-Westfalen waren im Jahr 2007 Lärmkarten für zwölf Ballungsräume zu erstellen; Gemeinden außerhalb dieser Gebiete - wie Herford – sind zur Bekämpfung des Umgebungslärms verpflichtet, wenn die auf ihrem Gebiet kartierten Verkehrswege die Umgebung nicht nur punktuell mit Lärm oberhalb bestimmter Schwellenwerte belasten.
Weitere Informationen zum Vorgehen finden sie unter: www.umgebungslaerm.nrw.deund druch die im Rathaus und in der Stadtbücherei erhältiche Broschüre "Lärmschutz in Nordrhein-Westfalen" (auch hier zum Download)
Kontakt
Christiane Manthey
Altlasten, Umweltschutz
05221 - 189 782
05221 - 189 691
Raum 211
Informationen
Die wichtigsten Gesetze und Regelwerke zum Umgebungslärm im Überblick:
Umgebungslärmricht-
linie 2002/49/EG
Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm
Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV)
Vorläufige Berechnungsmethoden für den Umgebungslärm (VBUS, VBUSCH, VBUF, VBUI)
Vorläufige Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm (VBuSch-PDF zum Download)
Umgebungslärmricht-
linie 2002/49/EG
Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm
Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV)
Vorläufige Berechnungsmethoden für den Umgebungslärm (VBUS, VBUSCH, VBUF, VBUI)
Vorläufige Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm (VBuSch-PDF zum Download)


