Seiteninhalt
Lärm
Die Auswirkungen von Lärm und Luftschadstoffen sind in vielen Städten – so auch in Herford – zu einem Umweltproblem geworden.
In den meisten deutschen Städten und Ballungsräumen sind heute die Lärmwerte so hoch, dass die Betroffenen über erhebliche Belästigungen klagen.
Einen Überblick über die Entwicklung von Belästigungen durch unterschiedliche Lärmquellen wie Straßenverkehr, Flugzeuge, Gewerbe, Baustellen oder Freizeitanlagen im Wohnumfeld liefert die seit 2002 kontinuierlich laufende Online-Lärmumfrage des Umweltbundesamtes. Informationen zur Lärmbelästigung finden Sie unter: www.umweltbundesamt.de.
Besonders der Verkehrslärm wird als belästigend eingeschätzt. Der Straßenverkehrslärm ist unter den Lärmquellen der größte Stressverursacher. Rund 70 Prozent der deutschen Bevölkerung empfindet Straßenlärm als besonders störend.
Aber auch andere Lärmquellen der Umgebung , zum Beispiel Industrieanlagen, können die Lebensqualität stark beeinträchtigen. Da dieses Problem inzwischen über viele Staatengrenzen verbreitet ist, hat die Europäische Union eine Richtlinie zur Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm erlassen, die in deutsches Recht umgesetzt wurde:
- Richtlinie 2002/49/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002
über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm, - Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie der Europäischen Gemeinschaft über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm vom 24. Juni 2005,
- Vierunddreissigste Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immisssionsschutzgesetzes
- Verordnung über die Lärmkartierung - 34. undesimmisonsschutzverordnung vom 6. März 2006.
siehe Gesetze und mehr...
Auf diesen gesetzlichen Grundlagen gilt ein verbindlicher Zeitplan mit zwei Schritten:
1. Erfassung und Bewertung des Umgebungslärms in Lärmkarten
2. Soweit die in den Lärmkarten dargestellten Belastungen nicht nur vereinzelt gewisse Grenzwerte überschreiten
(„Auslösewerte“ genannt), muss ein Lärmaktionsplan aufgestellt werden. Dies ist in Herford der Fall
Mehr zum Thema Lärm:
Kontakt
Christiane Manthey
Altlasten, UmweltschutzInformationen
Umgebungslärmricht-
linie 2002/49/EG
Gesetz zur Umsetzung der EG-Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm
Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV)
Vorläufige Berechnungsmethoden für den Umgebungslärm (VBUS, VBUSCH, VBUF, VBUI)
Vorläufige Berechnungsmethode zur Ermittlung der Belastetenzahlen durch Umgebungslärm (VBuSch-PDF zum Download)


