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Altlasten
Der sorglose, nahezu leichtfertige Umgang mit umweltgefährdenden Stoffen und Abfällen während der letzten Jahrzehnte hat dazugeführt, dass heute viele Flächen und Grundstücke so stark belastet sind, dass eine gefahrlose Nutzung als Wohn-, Freizeit oder Gewerbefläche nur eingeschränkt oder gar nicht möglich ist.
Diese Probleme haben u.a. zur Erlassung des Bundes-Bodenschutz-Gesetzes (BBodSchG) und des Landes-Bodenschutz-Gesetzes (LbodSchG) geführt, mit deren Inkrafttreten auch die Unteren Bodenschutzbehörden bei Kreisen und kreisfreien Städten eingerichtet wurden.
Die Aufgaben der Unteren Bodenschutzbehörde werden in Herford durch das Umweltamt des Kreises wahrgenommen. Neben dem allgemeinen Bodenschutz steht die Bearbeitung der Altlasten bzw. Altlastenverdachtsflächen im Vordergrund.
Altlasten im Sinne des Gesetzes sind Altablagerungen und Altstandorte, durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden.
Insgesamt zählen unter anderem dazu:
Schädliche Bodenveränderungen: Nach dem Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) vom 17.03.1998 sind auch "schädliche Bodenveränderungen" und deren Verdachtsflächen zu berücksichtigen. Nach dem Gesetzestext sind schädliche Bodenveränderungen Beeinträchtigungen der Bodenfunktion, die "... Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit herbeiführen".
Hierzu gelten Flächen, die durch chemische (z.B. infolge Klärschlammaufbringung), physikalische (z.B. durch Einwirkung des Menschen bedingte Bodenverdichtungen) oder biologische Veränderungen in ihrer natürlichen Funktion gestört sind
Seit 1972 werden durch die Stadt Herford im sogenannten Altlastenkataster Altablagerungen und Altstandorte erfasst. Mittlerweile gilt die Erfassung der Altlablagerungen für das Stadtgebiet als nahezu vollständig abgeschlossen.
In dem Kataster werden Flächen registriert, die durch früheren Umgang mit umweltgefährdenden Abfällen und Stoffen belastet sind. Die betreffenden Grundstücke können eine Gefahr für den Menschen und die Umwelt darstellen. Je nach Gefährdungspotential werden nach einzelfallbezogener Prüfung Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen ergriffen. Seit März 1998 stützen sich Maßnahmen zur Erkundung, Überwachung und Sanierungen von Altlasten überwiegend auf das neue Gesetz zum Schutz des Bodens (Bundes-Bodenschutzgesetz - BBodSchG) sowie seit Juni 1999 auf die dazu erlassene Bundes-Bodenschutz-Verordnung (BBodSchV). Die ergänzenden landesrechtlichen Regelungen über Altlasten sind mit Vorschriften zum Bodenschutz im Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG NW) zusammengefasst.
Interessierte Bürger der Stadt Herford können nach dem Umweltinformationsgesetz Auskünfte aus dem Altlastenkataster der Stadt erhalten.
Neben der Abwehr akuter Gefahren sind unter anderem folgende Aspekte von Bedeutung:
Ein Beispiel für die erfolgreiche Sanierung einer Deponie ist die ehemalige Hausmülldeponie der Stadt Herford am Alten Postweg.
Weitere Informationen zum Thema Bodenschutz und Altlasten finden sie unter:
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz - Bodenschutz und Altlasten
Diese Probleme haben u.a. zur Erlassung des Bundes-Bodenschutz-Gesetzes (BBodSchG) und des Landes-Bodenschutz-Gesetzes (LbodSchG) geführt, mit deren Inkrafttreten auch die Unteren Bodenschutzbehörden bei Kreisen und kreisfreien Städten eingerichtet wurden.
Die Aufgaben der Unteren Bodenschutzbehörde werden in Herford durch das Umweltamt des Kreises wahrgenommen. Neben dem allgemeinen Bodenschutz steht die Bearbeitung der Altlasten bzw. Altlastenverdachtsflächen im Vordergrund.
Altlasten im Sinne des Gesetzes sind Altablagerungen und Altstandorte, durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden.
- Der Begriff Altlasten beinhaltet sowohl Altablagerungen wie z.B. Hausmüll- oder Bodendeponien als auch Altstandorte, z.B. stillgelegte Fabriken etc.
- Altablagerungen sind stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind.
- Altstandorte sind Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist (...).
- Altlastverdachtsflächen sind Altablagerungen und Altstandorte, bei denen der Verdacht auf schädliche Bodenveränderungen oder der Verdacht auf Gefahren für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt besteht. Dazu zählen auch solche Bereiche, bei denen erst bei einer neuen Situation (z.B. geplante höherwertige Nutzung einer Industriebrache) Gefährdungen entstehen können.
- Militärische- und Rüstungsaltlasten weisen bestimmte Besonderheiten auf. In Nordrhein-Westfalen unterscheidet man Rüstungsaltlasten, die durch rüstungsbedingte Aktivitäten und Anlagen entstanden sind und militärische Altlasten, die durch den Militärbetrieb verursacht wurden.
Insgesamt zählen unter anderem dazu:
- ehemalige Flugplätze
- Rüstungsbetriebe
- Schießplätze
- Munitionslager
- Kasernen
- Tanklager
Schädliche Bodenveränderungen: Nach dem Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG) vom 17.03.1998 sind auch "schädliche Bodenveränderungen" und deren Verdachtsflächen zu berücksichtigen. Nach dem Gesetzestext sind schädliche Bodenveränderungen Beeinträchtigungen der Bodenfunktion, die "... Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit herbeiführen".
Hierzu gelten Flächen, die durch chemische (z.B. infolge Klärschlammaufbringung), physikalische (z.B. durch Einwirkung des Menschen bedingte Bodenverdichtungen) oder biologische Veränderungen in ihrer natürlichen Funktion gestört sind
Seit 1972 werden durch die Stadt Herford im sogenannten Altlastenkataster Altablagerungen und Altstandorte erfasst. Mittlerweile gilt die Erfassung der Altlablagerungen für das Stadtgebiet als nahezu vollständig abgeschlossen.
In dem Kataster werden Flächen registriert, die durch früheren Umgang mit umweltgefährdenden Abfällen und Stoffen belastet sind. Die betreffenden Grundstücke können eine Gefahr für den Menschen und die Umwelt darstellen. Je nach Gefährdungspotential werden nach einzelfallbezogener Prüfung Maßnahmen zum Schutz vor Gefährdungen ergriffen. Seit März 1998 stützen sich Maßnahmen zur Erkundung, Überwachung und Sanierungen von Altlasten überwiegend auf das neue Gesetz zum Schutz des Bodens (Bundes-Bodenschutzgesetz - BBodSchG) sowie seit Juni 1999 auf die dazu erlassene Bundes-Bodenschutz-Verordnung (BBodSchV). Die ergänzenden landesrechtlichen Regelungen über Altlasten sind mit Vorschriften zum Bodenschutz im Landesbodenschutzgesetz (LBodSchG NW) zusammengefasst.
Interessierte Bürger der Stadt Herford können nach dem Umweltinformationsgesetz Auskünfte aus dem Altlastenkataster der Stadt erhalten.
Neben der Abwehr akuter Gefahren sind unter anderem folgende Aspekte von Bedeutung:
- Schutz der Ökosysteme
- Flächenrecycling für gewerbliche, landwirtschaftliche, forstwirtschaftliche Nutzung sowie für Wohnbauzwecke
- Reduzierung des Landschaftsverbrauches durch gezielte Sanierungen
- Verbesserung der Infrastruktur der Kommunen
- Genehmigungsverfahren (Baugenehmigungen, Grundstücksaktivitäten)
Ein Beispiel für die erfolgreiche Sanierung einer Deponie ist die ehemalige Hausmülldeponie der Stadt Herford am Alten Postweg.
Weitere Informationen zum Thema Bodenschutz und Altlasten finden sie unter:
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz
Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz - Bodenschutz und Altlasten


